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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TASTE MUNICH

Hofoldinger Straße 9d
82054 Sauerlach

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Vertretungsberechtigter Ansprechpartner:

Pascal Scherer

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E-Mail: hello@taste-munich.de

Website: taste-munich.de

​Ticketshop: taste-munich.ticketbro.com

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Stand: 14. September 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen
 

§ 1 Anbieter, Begriffe und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen von TASTE MUNICH – Daniela Sepp, c/o ZuGast Consulting & Events, Hochkalterstraße 11, 81547 München, Deutschland, E-Mail: hello@taste-munich.de („TASTE MUNICH“) mit Verbrauchern und Unternehmern.

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 

3. Teil B gilt für Veranstaltungen, Tickets, Gutscheine und sonstige dort geregelte Leistungen gegenüber Kunden. Teil C gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern, insbesondere Sponsoren, Kooperations-, Marken-, Medien- und Produktpartnern, Lieferanten, Agenturen und sonstigen Geschäftspartnern.
 

4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Sponsoring-, Kooperations-, Gastgeber-, Location- oder sonstige Einzelverträge, gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
 

§ 2 Kommunikation, Vertragssprache und Kontaktdaten

1. Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
 

2. Rechtserhebliche Mitteilungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich oder vertraglich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
 

3. Kunden und Geschäftspartner haben bei der Buchung beziehungsweise Vertragsdurchführung zutreffende Kontaktdaten anzugeben und Änderungen
mitzuteilen, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.
 

§ 3 Einsatz von Dienstleistern und Durchführungspartnern

1. TASTE MUNICH kann zur Erfüllung eigener Pflichten geeignete Dienstleister und Durchführungspartner einsetzen. Hierzu können insbesondere Ticketing-, Zahlungs-, IT-, Kommunikations-, Marketing-, Foto-, Video-, Produktions- und Veranstaltungsdienstleister sowie Gastgeber und Locations gehören.
 

2. Die Einschaltung Dritter ändert die vertragliche Verantwortlichkeit von TASTE MUNICH für eigene Pflichten nicht. Gesetzliche Zurechnungs- und Haftungsregeln bleiben unberührt.
 

§ 4 Marken, Inhalte und Schutzrechte

1. Marken, Logos, Gestaltungselemente, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Veranstaltungskonzepte und sonstige geschützte Inhalte von TASTE MUNICH dürfen nur mit entsprechender Berechtigung genutzt, vervielfältigt, bearbeitet oder veröffentlicht werden.
 

2. Der Abschluss eines Vertrags räumt keine über die konkrete Vertragsdurchführung hinausgehenden Rechte an Marken, Kennzeichen, Konzepten oder sonstigen Schutzrechten ein.

Teil B – Veranstaltungen, Tickets, Gutscheine und Endkunden

§ 5 Rolle von TASTE MUNICH, Veranstalter und Durchführungspartner
1. TASTE MUNICH entwickelt, kuratiert, vermarktet und organisiert Genusserlebnisse, kulinarische Veranstaltungen, Workshops und sonstige Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Gastgebern, Köchen, gastronomischen Betrieben, Produzenten, Locations und weiteren Durchführungspartnern.

2. Soweit im konkreten Angebot oder im Buchungsprozess nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter oder Vertragspartner genannt wird, kommt der Vertrag über die Veranstaltungsleistung zwischen dem Kunden und TASTE MUNICH zustande. TASTE MUNICH ist in diesem Fall Veranstalter und Vertragspartner des Kunden.

3. Gastgeber, Locations und sonstige Durchführungspartner können einzelne oder wesentliche Teile der Veranstaltung für TASTE MUNICH durchführen. Allein hierdurch werden sie nicht Vertragspartner des Kunden.

4. TASTE MUNICH kann bei einzelnen Angeboten ausschließlich als Vermittler tätig werden. Dies wird vor Abgabe der Bestellung eindeutig kenntlich gemacht; zugleich wird der jeweilige Veranstalter beziehungsweise Vertragspartner des Kunden benannt. In diesem Fall kommt der Vertrag über die vermittelte Veranstaltungsleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem benannten Veranstalter zustande.

5. Soweit TASTE MUNICH lediglich als Vermittler tätig wird, haftet TASTE MUNICH für die ordnungsgemäße Erfüllung der von TASTE MUNICH übernommenen Vermittlungs-, Informations- und sonstigen eigenen Pflichten. Die Pflichten des jeweils vermittelten Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Ticketing über Ticketbro

1. TASTE MUNICH nutzt Ticketbro als technisches Online-Buchungs- und Ticketingsystem. Über das System können insbesondere Buchungen erfasst, Zahlungen technisch abgewickelt, Tickets bereitgestellt sowie Stornierungen und Rückerstattungen technisch verarbeitet werden.

2. Die Bereitstellung oder Nutzung des Ticketing-Systems macht Ticketbro nicht zum Veranstalter einer TASTE-MUNICH-Veranstaltung.

3. Soweit TASTE MUNICH im konkreten Angebot beziehungsweise Checkout als Anbieter oder Veranstalter ausgewiesen ist, besteht der Vertrag über die Veranstaltungsleistung zwischen dem Kunden und TASTE MUNICH.

4. Soweit Ticketbro oder ein eingebundener Zahlungsdienstleister eigene Bedingungen wirksam einbezieht, gelten diese ergänzend ausschließlich für den jeweiligen technischen oder zahlungsbezogenen Leistungsbereich. Zwingende Rechte des Kunden gegenüber seinem Vertragspartner werden dadurch nicht eingeschränkt.

5. Bei Fragen zur Veranstaltung, Buchung, Stornierung oder Erstattung kann sich der Kunde an hello@taste-munich.de wenden.

§ 7 Vertragsschluss bei Ticketbuchungen

1. Die Darstellung von Veranstaltungen und Tickets im Online-Ticketshop stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

2. Der Kunde wählt die gewünschte Veranstaltung und die verfügbaren Ticketoptionen aus und durchläuft den elektronischen Bestellprozess. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen.

3. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des im Checkout bezeichneten Vertrags ab.

4. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Buchung nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung angenommen und dem Kunden eine Buchungsbestätigung beziehungsweise das Ticket elektronisch übermittelt oder bereitgestellt wird. Eine bloße technische Eingangsbestätigung oder Mitteilung über einen noch nicht abgeschlossenen Zahlungsvorgang stellt keine Annahme dar.

5. Vertragspartner ist der vor Abgabe der Bestellung im Angebot beziehungsweise Buchungsprozess ausgewiesene Anbieter oder Veranstalter.

§ 8 Preise, Gebühren und Zahlung

1. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und aller zwingenden Preisbestandteile ausgewiesen.

2. Kosten für die Nutzung des von TASTE MUNICH eingesetzten Ticketing- und Buchungssystems werden nicht zusätzlich auf den Kunden umgelegt. Etwaige weitere Kosten, insbesondere für vom Kunden zusätzlich gewählte Leistungen wie einen postalischen Versand, werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich ist der im letzten Bestellschritt angezeigte Gesamtpreis.

3. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich mit Vertragsschluss fällig, soweit im Checkout nichts Abweichendes angegeben ist.

4. Die technische Zahlungsabwicklung kann über Ticketbro und eingebundene Zahlungsdienstleister erfolgen.

§ 9 Digitale Tickets, Gültigkeit und Einlass

1. Tickets werden grundsätzlich elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt oder elektronisch bereitgestellt. Der Kunde ist für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse verantwortlich und soll gegebenenfalls den Spam-Ordner prüfen.

2. Das Ticket gilt ausschließlich für die bezeichnete Veranstaltung, den angegebenen Termin und die gebuchte Anzahl von Personen beziehungsweise Leistungen.

3. Jedes Ticket berechtigt grundsätzlich nur einmal zum Einlass. Bei mehrfach vorgelegten identischen Tickets ist das zuerst ordnungsgemäß eingelöste Ticket maßgeblich.

4. Bei personalisierten, altersgebundenen oder ermäßigten Tickets kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden.

5. Manipulierte, vervielfältigte oder missbräuchlich verwendete Tickets können gesperrt beziehungsweise zurückgewiesen werden.

6. Erhält der Kunde trotz erfolgreicher Zahlung kein Ticket oder erkennt er einen offensichtlichen Fehler in Buchungsbestätigung oder Ticket, soll er TASTE MUNICH unverzüglich unter hello@taste-munich.de kontaktieren.

§ 10 Übertragbarkeit und Weiterverkauf von Tickets

1. Nicht personalisierte Tickets sind grundsätzlich auf eine Ersatzperson übertragbar, soweit für die konkrete Veranstaltung nichts anderes angegeben ist. Bei personalisierten Tickets richtet sich die Übertragung nach den im Angebot oder Buchungsprozess angegebenen Bedingungen.

2. Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung insbesondere der gewerbliche oder auf Gewinnerzielung gerichtete Weiterverkauf, der Weiterverkauf oberhalb des ursprünglich gezahlten Gesamtpreises, die Verwendung für nicht genehmigte gewerbliche Gewinnspiele oder Werbeaktionen sowie die Manipulation oder Vervielfältigung von Tickets.

§ 11 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungstickets

1. Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

2. Dies gilt insbesondere für Tickets zu TASTE-MUNICH-Genusserlebnissen, Veranstaltungen und Workshops, die auf einen konkreten Termin oder Veranstaltungszeitraum gebucht werden.

3. Das nachfolgend in § 12 eingeräumte Stornierungsrecht ist ein freiwilliges vertragliches Recht und besteht unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht.

§ 12 Freiwillige Stornierung durch Kunden

1. Ein Veranstaltungsticket kann bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung freiwillig storniert werden. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Stornierung bei TASTE MUNICH beziehungsweise die erfolgreiche Durchführung einer hierfür bereitgestellten Stornierungsfunktion.

2. Bei einer fristgerechten freiwilligen Stornierung werden 10 % des Ticketpreises als Stornierungsentgelt einbehalten. Der verbleibende erstattungsfähige Betrag wird grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet.

3. Ab weniger als 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn besteht kein freiwilliges Stornierungsrecht mehr. Die Möglichkeit einer nach § 10 zulässigen Übertragung auf eine Ersatzperson bleibt unberührt.

4. Die Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht, wenn TASTE MUNICH die Veranstaltung absagt oder dem Kunden wegen einer von TASTE MUNICH zu vertretenden wesentlichen Änderung ein gesetzliches oder vertragliches Recht zur Vertragslösung zusteht. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Nichterscheinen und verspätete Anreise

1. Erscheint ein Teilnehmer nach Ablauf der Stornierungsfrist aus einem seinem persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Grund nicht oder so verspätet, dass die gebuchte Leistung ganz oder teilweise nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, besteht grundsätzlich kein freiwilliger Erstattungsanspruch.

2. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, persönlichen Terminproblemen, Verkehrsbehinderungen oder verspäteter Anreise, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

3. Die Möglichkeit einer rechtzeitig vorgenommenen zulässigen Ticketübertragung bleibt unberührt.

§ 14 Absage durch TASTE MUNICH

1. Wird eine Veranstaltung vollständig abgesagt und nicht durchgeführt, werden die betroffenen Kunden über die bei der Buchung hinterlegten Kontaktdaten informiert.

2. Ist TASTE MUNICH Vertragspartner des Kunden, wird der für die nicht erbrachte Veranstaltungsleistung gezahlte Betrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet. Eine nach § 12 vorgesehene Stornierungsgebühr fällt nicht an.

3. Die Rückzahlung kann technisch über Ticketbro, einen eingebundenen Zahlungsdienstleister und grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg erfolgen.

4. TASTE MUNICH kann einen Ersatztermin oder eine andere Ersatzveranstaltung anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anstelle eines bestehenden Rückzahlungsanspruchs anzunehmen.

5. Ist bei einem ausdrücklich als Vermittlungsangebot gekennzeichneten Angebot ein anderer Veranstalter Vertragspartner, richten sich die Ansprüche wegen der Absage der Veranstaltungsleistung gegen diesen Veranstalter; TASTE MUNICH unterstützt die Abwicklung im Umfang der von TASTE MUNICH übernommenen Vermittlungs- und Ticketingleistungen.

§ 15 Veranstaltungsänderungen

1. TASTE MUNICH darf unwesentliche und für den Kunden zumutbare Änderungen vornehmen, wenn der Gesamtcharakter des gebuchten Erlebnisses erhalten bleibt. Dies kann insbesondere geringfügige Änderungen im Ablauf, bei einzelnen Menübestandteilen, im eingesetzten Personal, bei organisatorischen Details sowie eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes innerhalb des Stadtgebiets München umfassen, sofern hierdurch Charakter und Erreichbarkeit der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

2. Wesentliche Änderungen können insbesondere die Verlegung auf einen anderen Veranstaltungstag, eine erhebliche Änderung der Uhrzeit, eine wesentliche Änderung des Veranstaltungsortes, den Wegfall einer ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil des Erlebnisses angekündigten Person oder eine erhebliche Reduzierung des Leistungsumfangs darstellen. Der krankheitsbedingte oder aus sonstigen von TASTE MUNICH nicht zu vertretenden Gründen eintretende Ausfall einer angekündigten Person stellt nicht automatisch eine wesentliche Änderung dar. Maßgeblich sind insbesondere die Bedeutung dieser Person für den beworbenen Gesamtcharakter der Veranstaltung sowie Art und Umfang einer angebotenen gleichwertigen Ersatzleistung.

3. Bei einer wesentlichen Änderung wird der Kunde unverzüglich informiert. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zur Vertragslösung und Rückabwicklung, bleiben unberührt. Soweit angemessen, kann TASTE MUNICH dem Kunden zusätzlich die Teilnahme an der geänderten Veranstaltung oder eine Ersatzleistung anbieten.

§ 16 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

1. Kann eine Veranstaltung aufgrund eines außergewöhnlichen, von TASTE MUNICH nicht zu vertretenden und auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbaren Umstands nicht oder nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, kann die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder in zumutbarem Umfang angepasst werden.

2. Hierzu können insbesondere erhebliche Naturereignisse oder Unwetter, behördliche Verbote, Krieg, Terror, Epidemien oder Pandemien sowie erhebliche, nicht beherrschbare Infrastruktur- oder Energieausfälle gehören.

3. Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt und nicht durchgeführt, richtet sich die Rückabwicklung nach § 14. Bei Änderungen gilt § 15.

4. Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 23.

§ 17 Käuflich erworbene Gutscheine

1. TASTE MUNICH kann gegen Entgelt erworbene Gutscheine anbieten. Soweit der Gutschein nicht bereits auf eine konkrete Veranstaltung bezogen ist, begründet sein Erwerb keinen Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung, einen bestimmten Termin, eine bestimmte Location oder eine bestimmte Gastgeberin beziehungsweise einen bestimmten Gastgeber.

2. Für die Saison 2027 angebotene TASTE-MUNICH-Gutscheine sind zur Einlösung ausschließlich für Genusserlebnisse von TASTE MUNICH bestimmt, die im Veranstaltungszeitraum vom 20. Februar bis einschließlich 14. März 2027 stattfinden. Die Einlösung setzt eine verfügbare, für Gutscheine buchbare Kapazität voraus.

3. Die Einlösung erfolgt nach dem für den jeweiligen Gutschein vorgesehenen technischen Verfahren. Übersteigt der Preis der gewählten Veranstaltung den Gutscheinwert, ist die Differenz zu zahlen. Soweit technisch vorgesehen, bleibt ein nicht verbrauchter Restwert für weitere Einlösungen innerhalb des Einlösungszeitraums erhalten.

4. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. Kann ein entgeltlich erworbener Gutschein aus Gründen, die TASTE MUNICH zu vertreten hat, innerhalb des vorgesehenen Einlösungszeitraums nicht vertragsgemäß eingelöst werden, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Gutscheininhabers unberührt.

6. Gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem nach Ablauf des vorgesehenen Veranstaltungszeitraums noch vorhandenen Gutscheinwert werden durch die vorstehende Einlösungsbeschränkung nicht ausgeschlossen.

7. Für den Online-Erwerb eines nicht bereits auf einen konkreten Veranstaltungstermin bezogenen Gutscheins kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Hierüber wird der Verbraucher im Verkaufsprozess gesondert belehrt.

§ 18 Minderjährige, Alkohol und Jugendschutz

1. Buchungen im Ticketshop dürfen grundsätzlich nur durch volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen vorgenommen werden.

2. Ob Minderjährige an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen, richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Charakter der Veranstaltung und den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Bei Ausschank, Abgabe oder Konsum alkoholischer Getränke gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. TASTE MUNICH, Gastgeber und Locationbetreiber können einen geeigneten Altersnachweis verlangen und die Abgabe alkoholischer Getränke verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

§ 19 Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen

1. Bei der Buchung sind bekannte Allergien und Unverträglichkeiten im hierfür vorgesehenen Notizfeld bei der jeweils betroffenen Person anzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Angaben vollständig und zutreffend zu übermitteln.

2. Die Angaben werden, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, an den jeweiligen Gastgeber, gastronomischen Betrieb oder sonstigen zuständigen Durchführungspartner weitergegeben.

3. TASTE MUNICH und die jeweiligen Gastgeber bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen, mitgeteilte Allergien und Unverträglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung kann jedoch nicht garantiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

4. Ein Anspruch auf alternative Speisen, eine besondere Menügestaltung oder die Berücksichtigung bestimmter Ernährungsformen besteht nur, wenn dies ausdrücklich angeboten oder schriftlich bestätigt wurde.

5. Insbesondere kann eine vollständig allergenfreie Zubereitungs- oder Veranstaltungsumgebung sowie der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen nicht gewährleistet werden, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.

6. Bei schweren oder potenziell lebensbedrohlichen Allergien hat der Teilnehmer TASTE MUNICH zusätzlich vor der Veranstaltung zu kontaktieren, wenn Zweifel bestehen, ob eine sichere Teilnahme möglich ist. Gesetzliche Informations-, Kennzeichnungs-, Verkehrs- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

§ 20 Hausrecht, Sicherheit und Ausschluss

1. Am Veranstaltungsort gelten die berechtigten Haus-, Sicherheits-, Hygiene- und Verhaltensregeln von TASTE MUNICH, des Gastgebers und/oder des Locationbetreibers, soweit diese für die konkrete Veranstaltung verantwortlich sind.

2. Teilnehmer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie andere Personen erheblich stören oder gefährden, aggressiv oder diskriminierend auftreten, Sicherheits- oder Hygieneanweisungen trotz Aufforderung missachten, Tickets missbräuchlich verwenden oder sonst in erheblicher Weise gegen berechtigte Veranstaltungsregeln verstoßen.

3. Bei einem vom Teilnehmer schuldhaft verursachten berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 21 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

1. TASTE MUNICH weist darauf hin, dass während der Veranstaltungen regelmäßig Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen zur Dokumentation sowie zur redaktionellen und werblichen Kommunikation über TASTE MUNICH und die jeweilige Veranstaltung angefertigt werden können.

2. Die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.

3. Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, TASTE MUNICH möglichst bereits vor Beginn der Veranstaltung oder spätestens vor Ort darauf hinzuweisen. TASTE MUNICH und die eingesetzten Foto- beziehungsweise Videodienstleister werden dies im Rahmen des organisatorisch Zumutbaren berücksichtigen.

4. Für gezielte Porträt-, Interview- oder vergleichbare Aufnahmen einzelner Personen sowie für Nutzungen, für die eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

§ 22 Technische Störungen

1. Eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit von Website, Ticketshop, Zahlungsdiensten und elektronischer Kommunikation kann technisch nicht gewährleistet werden.

2. Eine technische Störung führt für sich genommen weder zu einem Vertragsschluss noch zu einer Reservierung. Bei unklarem Buchungs- oder Zahlungsstatus soll der Kunde vor einer erneuten Bestellung den Status prüfen oder TASTE MUNICH kontaktieren.

3. Die Haftung für technische Störungen richtet sich nach den gesetzlichen Zurechnungsregeln und § 23. Eine pauschale Freizeichnung für eingesetzte Dienstleister wird nicht vereinbart.

§ 23 Haftung gegenüber Kunden

1. TASTE MUNICH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von TASTE MUNICH, soweit Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.

5. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§ 24 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

2. Zur Durchführung von Buchungen, Zahlungen, Ticketversand, Teilnehmermanagement, Veranstaltungen, Stornierungen und Erstattungen können erforderliche personenbezogene Daten an Ticketbro, Zahlungsdienstleister, Gastgeber, Locations und weitere erforderliche Dienstleister beziehungsweise Durchführungspartner übermittelt werden, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

3. Weitere Informationen, insbesondere zu Verantwortlichkeiten, Empfängern, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung von TASTE MUNICH auf der Website.

Teil C – Sponsoren, Partner und sonstige Geschäftskunden

§ 25 Anwendungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen

1. Die Bestimmungen dieses Teils gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und insbesondere für Sponsoren, Kooperationspartner, Markenpartner, Medienpartner, Produktpartner, Lieferanten, Agenturen und sonstige gewerbliche Geschäftspartner.

2. Individuelle Sponsoring-, Kooperations-, Gastgeber-, Location-, Liefer- oder sonstige Vereinbarungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

§ 26 Vertragsschluss im B2B-Bereich

1. Angebote von TASTE MUNICH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterzeichnung einer Vereinbarung, Annahme eines Angebots in Textform, Auftragsbestätigung oder durch übereinstimmenden Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.

3. Art, Umfang, Zeitraum und gegebenenfalls konkrete Veranstaltungen der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung oder Leistungsbeschreibung.

§ 27 Leistungen von TASTE MUNICH und Erfolgsprognosen

1. TASTE MUNICH erbringt die individuell vereinbarten Leistungen. Hierzu können insbesondere Sponsoreneinbindung, Marken- und Logopräsenz, Website- und Social-Media-Kommunikation, Printmaßnahmen, PR- und Contentleistungen, Produktplatzierung, Sampling, Promotion, Hospitality, Ticket- oder Gästekontingente und Veranstaltungsintegration gehören.

2. Soweit nicht ausdrücklich als Beschaffenheit, Mindestleistung oder Garantie vereinbart, schuldet TASTE MUNICH keinen bestimmten wirtschaftlichen, medialen oder kommunikativen Erfolg.

3. Insbesondere werden ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmten Besucherzahlen, Ticketverkäufe, Umsätze, Reichweiten, Leads, Medienveröffentlichungen, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen garantiert.

4. Forecasts, Planwerte, erwartete Reichweiten und vergleichbare Angaben sind Prognosen auf Grundlage der bei Erstellung verfügbaren Informationen und keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 28 Mitwirkungspflichten der Geschäftspartner

1. Der Geschäftspartner stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Logos, Texte, Bilder, Produkte, Freigaben, Ansprechpartner und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.

2. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Geschäftspartners beruhen, gehen nicht zulasten von TASTE MUNICH. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen, soweit dies durch die Verzögerung erforderlich wird und TASTE MUNICH die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

3. Der Geschäftspartner gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen und insbesondere keine Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

4. Der Geschäftspartner stellt TASTE MUNICH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Geschäftspartner zu vertretenden Verletzung der Verpflichtung nach Absatz 3 beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. TASTE MUNICH wird den Geschäftspartner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

§ 29 Marken-, Kennzeichen- und Nutzungsrechte

1. Jede Partei bleibt Inhaberin ihrer bereits bestehenden Marken-, Kennzeichen-, Urheber-, Design- und sonstigen Schutzrechte.

2. Der Geschäftspartner räumt TASTE MUNICH für die Dauer und den Zweck der vereinbarten Zusammenarbeit die erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Materialien ein, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

3. TASTE MUNICH räumt dem Geschäftspartner Rechte an der Marke, dem Namen, Logos oder sonstigen Inhalten von TASTE MUNICH ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck ein.

4. Die Nutzung der Marke TASTE MUNICH hat die mitgeteilten Marken- und Gestaltungsvorgaben einzuhalten. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere nach Ende der Zusammenarbeit, bedarf einer gesonderten Berechtigung.

§ 30 Vergütung, Rechnungsstellung und Fälligkeit

1. Vergütung, Sponsoringbeiträge und sonstige finanzielle Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.

2. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar und nicht anders vereinbart.

3. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen und abweichende Zahlungspläne können individuell vereinbart werden.

§ 31 Sachleistungen und Produktsponsoring

1. Art, Umfang, Liefertermin, Verwendungszweck und gegebenenfalls Gegenleistung für Sachleistungen oder Produktsponsoring richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

2. Der Geschäftspartner gewährleistet, dass bereitgestellte Produkte für den vereinbarten Zweck geeignet, verkehrsfähig und rechtlich zulässig sind und alle für sie geltenden Kennzeichnungs-, Sicherheits- und Informationspflichten erfüllt werden.

3. Nicht verwendete Produkte oder Materialien werden nur zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 32 Exklusivität

1. Eine Branchen-, Produkt-, Gebiets-, Kategorie- oder Unternehmensexklusivität besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Ohne ausdrückliche Exklusivitätsvereinbarung ist TASTE MUNICH berechtigt, auch mit Wettbewerbern oder Unternehmen derselben oder ähnlicher Branchen zusammenzuarbeiten.

§ 33 Ausfall, Änderungen und Ersatzleistungen im B2B-Bereich

1. Ändern sich einzelne Veranstaltungen oder vereinbarte Maßnahmen oder fallen sie aus, prüfen die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks zunächst, ob die betroffene Leistung durch eine angemessene, wirtschaftlich vergleichbare Ersatzleistung oder Anpassung ersetzt werden kann.

2. Bereits vollständig und vertragsgemäß erbrachte sowie für den Geschäftspartner wirtschaftlich verwertbare Leistungen bleiben vergütungspflichtig.

3. Soweit vereinbarte Leistungen endgültig nicht erbracht werden können und keine angemessene Ersatzleistung vereinbart wird, richtet sich die Vergütung beziehungsweise Rückabwicklung nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen, der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

4. Für größere Sponsoring- oder Kooperationspakete können im Einzelvertrag abweichende und konkretere Ausfall-, Ersatzleistungs- und Rückabwicklungsregelungen vereinbart werden; diese gehen den vorstehenden Regelungen vor.

§ 34 Keine allgemeine Stornierung im B2B-Bereich

1. Unternehmern steht kein allgemeines freiwilliges Stornierungs-, Widerrufs- oder Rückgaberecht zu, sofern ein solches nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

2. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Minderungs- und sonstige Gestaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 35 Vertraulichkeit

1. Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, finanzielle und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung.

2. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder aufgrund Gesetzes beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

3. Eine Weitergabe an Beschäftigte, Berater und eingebundene Dienstleister ist zulässig, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

§ 36 Haftung im B2B-Bereich

1. TASTE MUNICH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von TASTE MUNICH.

Teil D – Schlussbestimmungen

§ 37 Verbraucherstreitbeilegung
TASTE MUNICH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 38 Rechtswahl

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

§ 39 Gerichtsstand

1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München ausschließlicher Gerichtsstand. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

§ 40 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Verbraucher können nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

2. Unternehmer können mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ansprüche und Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 41 Schlussbestimmungen

1. Individuelle Vereinbarungen haben im Fall eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.

2. Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die bei seinem Abschluss wirksam einbezogenen AGB.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

München. Genuss. G’schichten, die bleiben.

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